Staatsgrundgesetze des Russischen Kaiserreiches

Die Staatsgrundgesetze des Russischen Kaiserreiches (russisch Основные государственные законы Российской империи) bildeten die erste und zugleich einzige Verfassung des Russischen Kaiserreiches. Sie trat am 23. Apriljul. / 6. Mai 1906greg. in Kraft, unmittelbar vor der Eröffnung der ersten Staatsduma.

Matthias Stadelmann schrieb dazu: „Für die Duma war […] der Erlass einer Verfassung vor ihrem Zusammentritt ein Affront und gleichzeitig ein Vorgeschmack auf die künftige, vollkommen ablehnende Haltung, die der Kaiser ihr gegenüber an den Tag legen sollte.“[1] Kurz darauf, im Juli 1906, löste Zar Nikolaus II. das Parlament auf.

  1. Matthias Stadelmann: Die Romanovs. Kohlhammer, Stuttgart 2008, S. 224 (Online-Ressource).

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